Allgemeine Geschäftsbedingungen Thorsten Sander Kunststoffbe- und verarbeitung
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestätigungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
3. Preise verstehen sich ab Lieferort, ausschließlich Verpackung, Verladekosten, Maut, Verzollung und Transportversicherung. Sie basieren auf den derzeitigen Material- und Lohnkosten. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten und marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
4. Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmer übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmer innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleiben dem Käufer überlassen.
5. Die Rücklieferung von Waren und Einzelkomponenten bedarf unseres Einvernehmens. Bei neuwertigen Waren und frachtfreier Rücklieferung bringen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Wertes in Anrechnung. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
6. Eigentum: Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltungsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltungsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenden Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. Werden die Vorbehaltsansprüche als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe der Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
7. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Ansprüche aus Beschädigungen oder Verlusten während des Transportes sind sofort nach Übernahme zu klären und bei der Bahn, der Spedition oder sonstigen Transportbeauftragten unverzüglich zu melden.
8. Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns ganz, teilweise oder ganz für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung.
9. Zahlungen: Sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Beträge unter 50,00 € nur gegen Barzahlung oder bei Rechnungslegung erheben wir eine Gebühr von 15,00 €. Folgende Zahlungsbedingungen gelten: Bei Neukunden und Beträgen ab 2500,00 €: 50 % bei Auftragserteilung und Rest bei Lieferbereitschaft oder Lieferung. 14 Tage ab Rechnungsdatum gilt die Rechnung als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Positionen gerügt. Nach Ablauf dieser 14-Tages-Frist ist eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für jedwelche gewünschte Änderung des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Für Rechnungsänderungen innerhalb der Frist, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, berechnen wir, sofern wir dafür keine Verantwortung tragen, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 25,00 €.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, einen Verzugszins in Höhe der gesetzlichen Regelung in Rechnung zu stellen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht gestattet, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
10. Die Abnahme der Bauleistungen. Die Abnahme der erbrachten Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B. Andere Vereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform.
11. Gewährleistung: Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Arbeiten und Reparaturen an Waren, die nicht von uns geliefert wurden, schließen wir eine Gewährleistung aus. Nicht verschuldete Mängel sind uns zur Nachbesserung frei Haus zu liefern. 12. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Bearbeitung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.
13. Musterschutz: sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns von Besteller übergeben sind, zu liefern haben, übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle unmittelbaren Schäden, die uns aus der Verletzung etwaiger Schutzrechte erwarten, hat der Besteller Ersatz zu leisten.
14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oldenburg, Gerichtsstand Oldenburg.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt